{"id":8304,"date":"2026-02-16T23:01:44","date_gmt":"2026-02-16T22:01:44","guid":{"rendered":"https:\/\/gesangverein-woellstein.de\/?page_id=8304"},"modified":"2026-02-18T01:02:15","modified_gmt":"2026-02-18T00:02:15","slug":"satzung-in-der-fassung-vom-6-maerz-2026-entwurf","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gesangverein-woellstein.de\/?page_id=8304","title":{"rendered":"Satzung in der Fassung vom 6. M\u00e4rz 2026 (ENTWURF)"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/gesangverein-woellstein.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/image.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"811\" height=\"149\" src=\"https:\/\/gesangverein-woellstein.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/image.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-8307\" srcset=\"https:\/\/gesangverein-woellstein.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/image.png 811w, https:\/\/gesangverein-woellstein.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/image-300x55.png 300w, https:\/\/gesangverein-woellstein.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/image-768x141.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 811px) 100vw, 811px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p><strong><br><br>Satzung des Gesangvereins W\u00f6llstein 1895 e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beschlussfassung vom 6. M\u00e4rz 2026<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong><strong>Name, Sitz, Rechtsform und Funktionsbezeichnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eGesangverein W\u00f6llstein 1895 e.V.\u201c (Gesangverein &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; W\u00f6llstein e.V.), nachfolgend kurz \u201eVerein\u201c genannt.<\/li>\n\n\n\n<li>Er ist unter der Vereinsregisternummer VR 500832 im zust\u00e4ndigen Vereinsregister &nbsp;&nbsp; einge\u00adtragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Sein Sitz ist in Abtsgm\u00fcnd-W\u00f6llstein.<\/li>\n\n\n\n<li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Funktionsbezeichnungen dieser Satzung werden aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit einheitlich in der m\u00e4nnlichen Form gef\u00fchrt. Alle \u00c4mter sind grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig vom Geschlecht besetzbar.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong><strong>Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Kunst, insbesondere durch die Pflege des Chorgesanges. Zur Erreichung dieses Zieles h\u00e4lt der Verein regelm\u00e4\u00dfig Chorproben ab, veranstaltet Konzerte und stellt sich mit seinem Singen in den Dienst der \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.<\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Erf\u00fcllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder religi\u00f6sen Richtung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong><strong>Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Ab\u00adschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mit\u00adglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong><strong>Verbandszugeh\u00f6rigkeit<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein ist Mitglied des Schw\u00e4bischen Chorverbandes e.V. und des<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eugen-Jaekle-Chorverbandes e.V.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein und seine Mitglieder erkennen die Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen der genannten Verb\u00e4nde als f\u00fcr sich verbindlich an.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Dem Verein geh\u00f6ren an:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>a.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>aktive Mitglieder (Chors\u00e4nger)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>b.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>f\u00f6rdernde (passive) Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p><strong>c.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Ehrenmitglieder<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Aktive Mitglieder sind die Chors\u00e4nger.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder sind nat\u00fcrliche und juristische Personen ohne Altersbegrenzung.<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Chorgesang und den Verein besondere Ver\u00addienste erworben haben und mit Zustimmung des Gesamtvorstands auf Vorschlag des Vor\u00adstands zu Ehrenmitgliedern ernannt worden sind. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern ist in der Gesch\u00e4ftsordnung geregelt.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglied werden kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person ohne Altersbegrenzung, welche die Zwecke des Vereins unterst\u00fctzt. Die Aufnahme als Mitglied ist schriftlich mit dem hierf\u00fcr vorgesehenen Aufnahmeantrag zu beantragen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Antrag zur Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehr\u00adheit. Ein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied in den Verein besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begr\u00fcndung.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied diese Satzung und die dazugeh\u00f6rige Gesch\u00e4fts- und Beitragsordnung an und verpflichtet sich, nach diesen zu handeln. Zuwiderhand\u00adlungen gegen die Satzung, die dazugeh\u00f6rigen Gesch\u00e4ftsordnung sowie Beschl\u00fcsse der Ver\u00adeinsorgane k\u00f6nnen mit zeitweiligem oder dauerndem Ausschluss geahndet werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong><strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft bei nat\u00fcrlichen Personen endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen endet sie durch Austritt, Ausschluss oder Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Kalenderjahres m\u00f6glich. Der Austritt erfolgt durch Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Die Erkl\u00e4rung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen zum Austritt der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>3.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Gesamtvorstand beschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mitglied<\/p>\n\n\n\n<p><strong>a.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>gegen die Bestimmungen dieser Satzung, die Vorgaben der Gesch\u00e4ftsordnung oder die Weisungen und Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane grob oder wiederholt verst\u00f6\u00dft;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>b.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>das Ansehen oder das Verm\u00f6gen des Vereins schwer oder wiederholt sch\u00e4digt;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>c.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>trotz zweimaliger Mahnung mit dem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied bekannt zu machen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Ausschlusses Einspruch eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>Bis zum Ausschluss ruhen die weiteren Rechte und Pflichten des Mitglieds.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Ein ausgeschiedenes Mitglied hat unabh\u00e4ngig vom Grund des Ausscheidens keinerlei An\u00adspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen oder auf Beitragsr\u00fcckerstattung. Mit dem Ausscheiden erl\u00f6schen alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte. Noch ausstehende Verpflichtun\u00adgen dem Verein gegen\u00fcber bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong><strong>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Alle Mitglieder haben das Recht,<\/p>\n\n\n\n<p><strong>a.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>nach den Bestimmungen dieser Satzung und der ggf. bestehenden Gesch\u00e4ftsordnung an Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, Antr\u00e4ge zu stellen und s\u00e4mtliche allgemein angebotenen materiellen und ideellen Leistungen des Ver\u00adeins in Anspruch zu nehmen;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>b.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Ehrungen und Auszeichnungen f\u00fcr verdiente Mitglieder zu beantragen und zu<br>erhalten, die durch den Verein verliehen werden.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Zweck und die Aufgaben des Vereins nachhaltig zu unterst\u00fctzen und die Beschl\u00fcsse der Organe des Vereins durchzuf\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle Chors\u00e4nger sind angehalten, an den Chorproben teilzunehmen und sich an den musikalischen Veranstaltungen des Vereins zu beteiligen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu entrichten.<strong> <\/strong>Der Vorstand kann durch Beschluss hinsichtlich einer Beitragsfreiheit Ausnahmen zulassen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong><br><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong><strong>Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zur Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Be\u00adachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Ver\u00adh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein erhoben, verarbeitet und genutzt.<\/li>\n\n\n\n<li>Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat je\u00addes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>a.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,<\/p>\n\n\n\n<p><strong>b.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,<\/p>\n\n\n\n<p><strong>c.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>das Recht auf L\u00f6schung nach Artikel 17 DSGVO,<\/p>\n\n\n\n<p><strong>d.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,<\/p>\n\n\n\n<p><strong>e.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,<\/p>\n\n\n\n<p><strong>f.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO und<\/p>\n\n\n\n<p><strong>g.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde nach Artikel 77 DSGVO.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Den Funktions- und Amtstr\u00e4gern in den Organen des Vereins, allen ehrenamtlich und &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; hauptamtlichen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; personenbezo\u00adgene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerf\u00fcllung &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder anderweitig zu nut\u00adzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Personen aus dem Verein hinaus.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Weitere Datenschutzregelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; personenbezogenen Daten im Verein sind ggf. auf der Website des Vereins und in der &nbsp;&nbsp; Gesch\u00e4ftsordnung schriftlich niedergelegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 9&nbsp;&nbsp;&nbsp; Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Vorstand<\/li>\n\n\n\n<li>Beirat<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 10&nbsp; &nbsp;Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB bilden vier gleichberechtigte Mitglieder: der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftf\u00fchrer und der Kassierer. Die Verteilung der Zust\u00e4ndigkeitsbereiche ist in der Gesch\u00e4ftsordnung geregelt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach Ma\u00dfgabe der Satzung, der Gesch\u00e4ftsordnung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Konten des Vereins kann nur der f\u00fcr die Finanzen zust\u00e4ndige Vorstand und ein weiteres Vorstandsmitglied gem\u00e4\u00df Ziffer 1 gemeinsam verf\u00fcgen. Zur Vereinfachung der Abwicklung k\u00f6nnen vom Vorstand bei den kontof\u00fchrenden Banken Einzelvollmachten an ausgew\u00e4hlte Personen erteilt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so hat in der n\u00e4chsten anstehenden Mitgliederversammlung eine Nachwahl zu erfolgen. Der Vorstand ist berechtigt, bis zur Nachwahl einem Vereins- oder Vorstandsmitglied kommissarisch die Aufgabe des ausge\u00adschiedenen Vorstandsmitgliedes zu \u00fcbertragen.<strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Scheidet jedoch w\u00e4hrend der Amtszeit mehr als die H\u00e4lfte der gew\u00e4hlten Mitglieder des Vorstandes aus, ist der vertretungsberechtigte Vorstand verpflichtet, umgehend \u2013 dies mit einer Frist von einem Monat \u2013 eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung zur Durchf\u00fch\u00adrung von Neuwahlen einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a711&nbsp; &nbsp;Der Gesamtvorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Der Gesamtvorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>a.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>dem Vorstand;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>b.<\/strong><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>dem Beirat, der aus bis zu sechs weiteren Beisitzern, davon mindestens einem aus den Reihen der f\u00f6rdernden Mitglieder besteht<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufgabe des Beirates ist insbesondere die Unterst\u00fctzung des Vorstandes zur Erf\u00fcl\u00adlung seiner Aufgaben sowie die Umsetzung der Gesch\u00e4ftsordnung, falls vorhanden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesamtvorstand wird durch ein Mitglied des Vorstandes bei Bedarf, mindestens jedoch ein\u00admal im Quartal, durch schriftliche Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung einberu\u00adfen. Beschl\u00fcsse werden, soweit die Satzung und das Gesetz nichts anderes bestimmen, mit einfacher Mehrheit gefasst.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesamtvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit in einer Abstimmung entscheidet der Vorstand. Wenn kein Gesamtvorstandsmitglied widerspricht, k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse auch schriftlich, fernm\u00fcndlich oder in Text\u00adform im Umlaufverfahren gefasst werden.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber jede Gesamtvorstandssitzung ist ein Protokoll zu erstellen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Gesamtvorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr eine Dauer von drei Jahren ge\u00adw\u00e4hlt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Dirigent kann mit beratender Stimme zu Sitzungen des Gesamtvorstands eingeladen werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12&nbsp; &nbsp;Mitgliederversammlung<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch Ver\u00f6ffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsgm\u00fcnd und durch Bekanntmachung auf der vereinseigenen Website.<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sind dem Vorstand sp\u00e4testens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder in Textform einzureichen. Sp\u00e4ter gestellte Antr\u00e4ge werden erst in der darauffolgenden Mitgliederversammlung behandelt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann bei besonderem Bedarf im Interesse des Vereins eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist zudem einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe der Gr\u00fcnde f\u00fcr die Einberufung gegen\u00fcber dem Vorstand verlangt. Die Einladung und Abwicklung hat wie bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung zu erfolgen. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, die Einladungsfrist f\u00fcr die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung auf 1&nbsp;Woche zu verk\u00fcrzen, soweit dies wegen der besonderen Bedeutung und der Dringlichkeit erforderlich ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>a.&nbsp; Wahl (ggf. auch Abwahl) von Vorstandsmitgliedern, Beisitzern bzw. Kassenpr\u00fcfern;<\/p>\n\n\n\n<p>b.&nbsp; Entgegennahme von Berichten des Vorstandes sowie der Kassenpr\u00fcfer;<\/p>\n\n\n\n<p>c.&nbsp; Genehmigung der Jahresrechnung;<\/p>\n\n\n\n<p>d.&nbsp; Festlegung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<\/p>\n\n\n\n<p>e.&nbsp; Beschlussfassung \u00fcber wichtige Angelegenheiten\/Beschlussvorlagen des Vorstands, &nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; soweit diese ordentlich zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung vorgelegt &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; werden;<\/p>\n\n\n\n<p>f.&nbsp;&nbsp; Entlastung des Vorstandes;<\/p>\n\n\n\n<p>g.&nbsp; \u00c4nderung der Satzung;<\/p>\n\n\n\n<p>h.&nbsp; Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder des Vereins ab dem 16. Lebensjahr. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden, jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei juristischen Personen kann das Stimmrecht nur durch eine sie vertretungsberechtigte Person ausge\u00fcbt werden. Diese Berechtigung ist vor Beginn der Versammlung schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand nachzuweisen.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliederversammlungen werden grunds\u00e4tzlich von einem Mitglied des Vorstands geleitet. Mitgliederversammlungen sind ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen ist. Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen der einfachen Mehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Mitglieder. Stimmenthaltungen bleiben unber\u00fccksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung des Abstimmungsgegenstands.<\/li>\n\n\n\n<li>Abstimmungen und Wahlen sind offen durchzuf\u00fchren. Eine geheime Abstimmung hat dann zu erfolgen, wenn dies von mindestens der H\u00e4lfte der anwesenden Mitglieder gegen\u00fcber dem Versammlungsleiter verlangt wird.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Vor Beginn von Wahlen ist jeweils ein Wahlleiter vom Vorstand zu bestimmen. Dieser f\u00fchrt dann die Wahlen durch.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Bewerber f\u00fcr ein Amt gilt als gew\u00e4hlt, wenn er mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Mitglieder erh\u00e4lt. Erh\u00e4lt keiner der Bewerber mehr als die H\u00e4lfte, so wird zwischen den verbleibenden beiden Bewerbern mit der erzielten H\u00f6chststimmenzahl eine notwendige Stichwahl durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.<\/strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>\u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 13&nbsp; &nbsp;<\/strong><strong>Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Die Amtsdauer der Kassenpr\u00fcfer betr\u00e4gt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer sollen die Kassengesch\u00e4fte des Vereins nach Ablauf eines Kalenderjahres pr\u00fcfen. Aufgabe der Kassenpr\u00fcfer ist die Pr\u00fcfung der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Buchf\u00fchrung des Vereins einschlie\u00dflich aller Konten, Buchungsunterlagen und Belege.<\/li>\n\n\n\n<li>Den Kassenpr\u00fcfern ist die uneingeschr\u00e4nkte Einsichtnahme in s\u00e4mtliche B\u00fccher, Belege und sonstige Unterlagen des Vereins zu gew\u00e4hren.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Pr\u00fcfung ist ein Pr\u00fcfungsbericht abzugeben und durch Unterzeichnung zu best\u00e4ti\u00adgen. Der Mitgliederversammlung ist \u00fcber das Pr\u00fcfungsergebnis zu berichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei vorgefundenen M\u00e4ngeln m\u00fcssen die Kassenpr\u00fcfer sofort dem Vorstand berichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder eines Beschlusses der Mitgliederversammlung kann auch au\u00dferhalb der j\u00e4hrlichen Pr\u00fcfungst\u00e4tigkeit eine weitere Kassenpr\u00fcfung aus begr\u00fcn\u00addetem Anlass vorgenommen werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 14&nbsp; &nbsp;<\/strong><strong>Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Bedarf kann die Chorleitert\u00e4tigkeit im Rahmen der finanziellen Situation des Ver\u00adeins entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrags oder gegen Zahlung einer Auf\u00adwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Nr. 2 trifft der Gesamtvorstand. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesamtvorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemesse\u00adnen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die finanzielle Situation des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzan\u00adspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die Ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesamtvorstand kann per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Gren\u00adzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7 670 BGB festsetzen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 15&nbsp; &nbsp;<\/strong><strong>Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Eine Satzungs\u00e4nderung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlos\u00adsen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Satzungs\u00e4nderung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stim\u00admen.<\/li>\n\n\n\n<li>Satzungs\u00e4nderungen, die von Gerichten oder Beh\u00f6rden aus formellen Gr\u00fcnden verlangt werden, k\u00f6nnen vom Gesamtvorstand beschlossen werden. \u00dcber solche \u00c4nderungen sind die Mit\u00adglieder in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu unterrichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist verpflichtet, bei Einladungen zur Mitgliederversammlung die Beschluss\u00adfassung \u00fcber die vorgesehene Satzungs\u00e4nderung als besonderen Tagesordnungspunkt aufzu\u00adf\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 16&nbsp; &nbsp;<\/strong><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur G\u00fcltigkeit dieses Beschlusses ist es erforderlich, dass die Beschlussfassung \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung bei der Einberufung der Mitgliederversammlung angek\u00fcndigt wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn sich daf\u00fcr mindestens 3\/4 der anwesenden stimmberech\u00adtigten Mitglieder aussprechen.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr den Fall der Durchf\u00fchrung einer Aufl\u00f6sung sind die bisherigen vertretungsberechtigen Vorst\u00e4nde die Liquidatoren, soweit die Mitgliederversammlung keine andere Entscheidung trifft.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins insgesamt an eine gemeinn\u00fctzige Organisation. Die betreffende gemeinn\u00fctzige Organisation ist von der Mitgliederversammlung im Rahmen des Aufl\u00f6sungsbeschlusses zu bestimmen. Diese Organisation hat die Zuwendung ausschlie\u00df\u00adlich und unmittelbar f\u00fcr Zwecke im Sinne von \u00a7 3 dieser Satzung zu verwenden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 17&nbsp; &nbsp;<\/strong><strong>Ordnungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zur Durchf\u00fchrung dieser Satzung kann der Verein eine Gesch\u00e4ftsordnung, eine Beitrags\u00adordnung und eine Ehrungsordnung erlassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beitragsordnung ist von der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen. Der Gesamtvorstand ist f\u00fcr den Erlass der Gesch\u00e4ftsordnung und der Ehrungsordnung zust\u00e4ndig.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong><br>\u00a7<\/strong><strong> 18&nbsp; &nbsp;<\/strong><strong>Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 6. M\u00e4rz 2026 beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung vom 6. Dezember 2010.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong><br><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abtsgm\u00fcnd-W\u00f6llstein, 6. M\u00e4rz 2026 Holger Murschall<br>1. Vorsitzender<\/strong><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abtsgm\u00fcnd-W\u00f6llstein, 6. M\u00e4rz 2026 Jonas Barth<br>Stellvertretender Vorsitzender<\/strong><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Gesangvereins W\u00f6llstein 1895 e.V. Beschlussfassung vom 6. 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